Die ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt auch für die Ver- und Bearbeitung personenbezogener Daten durch Vereine wie denSFC Harz-Weser e. V. 1982.
Was ändert sich?
Für bisherige Vereinsmitglieder ändert sich kaum etwas. Der „Schutz der personenbezogenen Daten der Vereinsmitglieder“ wurde auch vor dem 25. Mai 2018 bereits aktiv betrieben und die mit der Beitrittserklärung erhobenen Daten wurden nur für die satzungsgemäßen Vereinszwecke verwendet. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Neu ist, dass alle Vereinsmitglieder über die Art und den Umfang der Verarbeitung der personenbezogenen Daten informiert werden müssen. Dazu wird hiermit auf das Dokument „Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der DSGVO“ im Bereich „Downloads“ verwiesen.
Ebenfalls neu ist, dass Neumitglieder neben einer an die Anforderungen der DSGVO angepassten Beitrittserklärung auch eine „Einwilligung in die Datenverarbeitung beim SFC Harz-Weser e. V. 1982“ ausfüllen und unterschrieben abgeben müssen.